ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Deutsche Werbe- und Wassertechnologien GmbH

Allgemeines

Für alle Verträge zu unseren Lieferungen von Kiosksystemen, Informationsterminals, Hard- und Softwarekomponenten und anderen Leistungen (nachfolgend Produkte genannt) zwischen der DEUTSCHE WERBE- UND WASSER TECHNOLOGIEN GMBH (nachfolgend DWT genannt) und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB oder anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 I BGB (nachfolgend Kunden genannt) und ausschließlich nur diesen gegenüber gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende und ergänzende Bedingungen des Kunden sind auch dann kein Vertragsbestandteil, wenn die DWT diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende oder von den nachfolgenden AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn die DWT ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

INDEX:

§ 1 Angebot, Vertragsschluss
§ 2 Lieferbedingungen
§ 3 Preise
§ 4 Zahlungsbedingungen
§ 5 Gewährleistung
§ 6 Haftungsbeschränkung
§ 7 Eigentumsvorbehalt/Sicherung
§ 8 Entsorgungspflicht
§ 9 Datenschutz
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
§ 11 Sonstiges


§ 1 Angebot, Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Sofern eine eingehende Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Mündliche Angebote, Angebotsänderungen und Nebenabreden werden erst mit ihrer schriftlichen Bestätigung/Vertragseinbeziehung wirksam. Anerkennungen von Kundenschutz gegenüber Absatzmittlern (Händlern, Wiederverkäufern, etc.) bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung und gelten, wenn nichts anderes vereinbart wird, nur für 6 Monate.

2. Vertragsbestandteil werden die jeweils bei Vertragsschluss geltenden Broschüren, Bedienungsanleitungen, technischen Daten und Spezifikationen der Produkte der DWT, die (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) teilweise aktuell auch auf der Internetseite der DWT veröffentlicht werden. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen, wie sie vorstehend bezeichnet sind, sowie beispielsweise Kalkulationen, Zeichnungen, etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot/die Bestellung eines Kunden nicht innerhalb der Frist gemäß § 1 Abs. 1 dieser AGB annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden. Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen in den oben genannten Informationsträgern zu jedem Zeitpunkt vorzunehmen. Relevante Informationsabweichungen bei Bestellungen/Auftragserteilungen werden dem Kunden umgehend mitgeteilt. Informationen über die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Produkte in unseren Broschüren, Anzeigen, Internetauftritt, etc. enthalten keine Zusicherung im Sinne des § 434 Abs. I, Satz 1 BGB und keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes im Einzelfall vereinbart wurde. Es handelt sich vielmehr um verbindliche, allgemeine Produktbeschreibungen.

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§ 2 Lieferbedingungen

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden sowie die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Erfüllung der von uns angegebenen Lieferzeit ist zudem bedingt durch richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten für Hard- und Software. Sollten nicht alle Teile einer Bestellung innerhalb der schriftlich vereinbarten Lieferzeit geliefert werden können, ist die DWT berechtigt, in einem für den Kunden zumutbaren Umfang Teillieferungen durchzuführen.

2. Bei ganzer oder partieller Nichteinhaltung der Lieferzeit hat der Kunde uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen einzuräumen. Erst wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kann der Kunde Ansprüche wegen verspäteter Lieferung geltend machen. Die Haftung der DWT bleibt im Rahmen der Regelungen des § 6 dieser AGB begrenzt.

3. In Fällen höherer Gewalt – auch bei deren Einwirkung auf unser Personal und unsere Zulieferer – sind wir von jeder Verpflichtung befreit und auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gleiches gilt für den Fall des Lieferverzuges oder der Lieferunfähigkeit unserer Zulieferer.

4. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder durch höhere Gewalt verzögert, so werden dem Kunden beginnend einen Monat nach Bekanntgabe der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens 0,5 Prozent des Rechnungsbetrages monatlich, berechnet.

5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Lieferungen grundsätzlich „ab Werk“. Zur Einhaltung der Lieferfrist genügt die Bereitstellung zum Versand im Werk oder Lager. Die Auswahl der Versandart ist uns überlassen. Die Gefahr geht mit der Bereitstellung der Liefersendung im Werk oder Lager auf den Kunden über. Auf Wunsch und Kosten des Kunden ist der Abschluss einer Transportversicherung möglich. Die Transportkosten trägt der Kunde. Evtl. Transportschäden und/oder Verluste müssen vom Kunden umgehend angezeigt werden. Anderenfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

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§ 3 Preise

1. Berechnungsbasis für alle Produkte ist die jeweils aktuelle Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto in Euro zzgl. jeweils gültiger Umsatzsteuer ab Werk. Versand, Versicherungs- und Installationskosten werden gesondert berechnet.

2. Sofern nicht ausdrücklich eine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Kosten bei Lohn, Material, Vertrieb, Zinsen, Wechselkurse, Zölle und Steuern für Lieferungen, die 6 Wochen oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten.

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§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Lieferungen der DWT erfolgen grundsätzlich per Nachnahme oder Vorkasse und jeweils ohne Abzug. Im Ausnahmefall einer Lieferung gegen Rechnung ist die Zahlung mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel abgenommen.

2. Außendienstmitarbeiter der DWT oder Servicemitarbeiter sind nur mit einer außerordentlichen Inkassovollmacht berechtigt, Zahlungsmittel entgegenzunehmen.

3. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er 30 Tage nach Zugang der Rechnung keine Zahlung leistet. 2 Arbeitstage nach ihrer Absendung gilt unsere Rechnung als zugegangen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB p.a. (gemäß § 247 BGB) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Hat die DWT unverschuldet erst nach Vertragsabschluss begründete Zweifel über die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden oder wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, kann die DWT ihr Leistungsverweigerungsrecht geltend machen, solange nicht all ihre Forderungen aus dem selben rechtlichen Verhältnis im Sinne des § 273 BGB erfüllt worden sind und ihr hinsichtlich der sonstigen noch offenen Forderungen angemessen Sicherheit bestellt worden ist. Wenn diesem Verlangen nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen entsprochen wird, ist die DWT ohne Setzen einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen, solange dieser sich in Zahlungsverzug befindet und nicht nachgewiesen hat, dass sein Verzug auf anderen Gründen als Zahlungsunfähigkeit beruht.

5. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

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§ 5 Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §§ 377, 378 HGB ordnungsgemäß und unverzüglich nachgekommen ist (spätestens innerhalb von 5 Werktagen, es sei denn, dass die Komplexizität des konkreten im Pflichtenkreis der DWT liegenden Lieferumfanges ausnahmsweise eine längere Untersuchungszeit erfordert). Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Die Untersuchungspflicht des Kunden umfasst u.a. die probeweise Inbetriebnahme technischer Geräte und zugehöriger Peripherie und den Test von installierter Software unter praktischen Einsatzbedingungen. Für explizit als „gebraucht“ gekennzeichnete Produkte übernimmt die DWT keinerlei Gewährleistung.

2. Mängelansprüche (Gewährleistungsrechte) verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von DWT gelieferten Produkte bei dem Kunden. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz auch gegenüber den unter „Allgemeines“ bezeichneten Personen/juristischen Personen längere Fristen zwingend vorschreibt.

3. Jegliche Gewährleistungsansprüche setzen die ordnungsgemäße Installation, Gebrauch und Pflege der Produkte voraus. Die DWT übernimmt keine Gewährleistung/Garantie für den hygienischen Zustand der Produkte. Dabei sind insbesondere die Pflege- und Inspektionsintervalle gemäß der Pflege- und Bedienungsanleitung zu beachten. Verschleiß und bestimmungsgemäße Abnutzung sowie Verbrauchsmaterialien wie z.B. Becher, CO2-Flaschen, Toner, Belichtungseinheit, Papier, etc. unterliegen der Gewährleistung nicht. Die als „image sticking“ bekannte Problematik des Einbrennens von Standbildern, die herstellerunabhängig bei Monitoren auftreten können, entspricht dem derzeitigen Stand der Technik und stellt demgemäß keinen Mangel dar und löst keine Mängelansprüche aus. Im Falle vorgenommener Eingriffe in die Produkte durch nicht autorisiertes Servicepersonal z.B. durch den Kunden oder Dritte stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen Mängeln zu, es sei denn der Kunde beweist, dass ein Mangel nicht auf einem solchen Eingriff beruht. Ferner leiste die DWT keine Gewähr für Mängel, die auf Überspannung oder äußere Einwirkung zurückzuführen sind.

4. Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, dass unsere Produkte für einen bestimmten vom Kunden vorausgesetzten Verwendungszweck geeignet sind, es sei denn, dass hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung vorliegt. Die Verantwortung für die zum Einsatz unserer Produkte erforderliche Software liegt allein beim Kunden.

5. Bei gleichzeitigem Bezug von Kiosksystemen, Informationsterminals, Computerhardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese Gegenstände/Produkte als nicht zusammengehörig verkauft. Mängel der technisch austauschbaren und selbstständig funktionsfähigen eingebauten Einzelkomponenten berechtigen den Kunden nicht, Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der gelieferten Kiosksysteme und Informationsterminals insgesamt geltend zu machen. Nach Maßgabe dieser AGB beschränken sich in diesem Fall die Mängelansprüche des Kunden vielmehr auf die jeweils mangelhafte Einzelkomponente. Bei ausgelieferten Kiosksystemen und Informationsterminals nach Kundenwunsch mit handelsüblicher Standardsoftware beschränkt sich die Gewährleistung auf die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Datenträgers.

6. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferten Produkte einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so ist die DWT berechtigt, anerkannte Mängel vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach eigener Wahl innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder kostenlosen Ersatz zu beseitigen. Ist diese Nacherfüllung nicht möglich oder schlägt sie endgültig fehl, steht dem Kunden ein Anspruch auf angemessene Minderung des Kaufpreises zu. Der Kunde kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die oben genannte Minderung für ihn unzumutbar ist. Auf Schadensersatz haftet die DWT nur im Rahmen des § 6 dieser AGB. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

7. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

8. Einen Gewährleistungsanspruch hat der Kunde anzuzeigen und das Vorliegen eines solchen gemäß den Gewährleistungsbedingungen nachzuweisen. Eventuelle Transportkosten trägt auch bei begründeten Mängelansprüchen grundsätzlich der Kunde. Für eine etwaige Nachbesserung hat der Kunde auf Anfrage alle zur Fehlerdiagnose und Beseitigung nötigen Informationen unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat dem Servicepersonal der DWT vor Ort ungehinderten Zugang zu den mangelhaften Produkten zu gewährleisten. Durch Gewährleistungsreparaturen werden die Gewährleistungsfristen nur dann verlängert, wenn die angemessenen Reparaturfristen aus Gründen, die die DWT zu vertreten hat, überschritten werden.

9. Bei Lieferung von Produkten dritter Hersteller wie Hardware, Hardwarekomponenten sowie Standardsoftware ist die DWT berechtigt, statt der Mängelbeseitigung Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an den Kunden abzutreten, es sei denn dies ist für den Kunden im Einzelfall nicht zumutbar.

10. Liefert die DWT Produkte dritter Hersteller wie Soft- und Hardware, die auf die Bedürfnisse des Kunden angepasst, konfiguriert oder sonst von der DWT verändert wurden, ist die DWT berechtigt, statt der Beseitigung des Mangels Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an den Kunden abzutreten, es sei denn, dies ist dem Kunden im Einzelfall nicht zumutbar oder der Sachmangel ist durch die Leistung der DWT verursacht worden.

11. Rückgriffsansprüche (§ 478 BGB) des Kunden gegen die DWT bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind auch in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferten Produkte nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden sind. Schadensersatzansprüche sind auch für den Fall, dass Rückgriffsansprüche im Sinne von § 478 BGB bestehen, nur im Rahmen der Regelung unter § 6 dieser AGB gegeben.

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§ 6 Haftungsbeschränkung

Die Haftung der DWT, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Gewährleistung, etc. ist wie folgt beschränkt:

1. Im Falle der Verletzung von Vertragspflichten und Nebenpflichten sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften beschränkt sich die Haftung der DWT auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens. In jedem Fall ist die Haftung jedoch auf das Erfüllungsinteresse begrenzt. Die Erstattung weitergehender Schäden ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die DWT nicht für den Ersatz mittelbarer Schäden wie z.B. entgangenem Gewinn oder Wertminderungen oder sonstiger Vermögensschäden des Kunden.

2. Die DWT haftet für Schäden nicht, die durch die Vornahme zumutbarer Maßnahmen des Kunden hätten verhindert werden können wie z.B. ordnungsgemäße Datensicherung oder Einsatz von Austauschgeräten.

3. Die Haftung für Schäden, die von der DWT oder ihren Erfüllungsgehilfen (z.B. Servicepersonal) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, bleibt von der oben genannten Haftungsbeschränkung ebenso unberührt wie die Haftung für sämtliche Schäden im Zusammenhang mit der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

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§ 7 Eigentumsvorbehalt/Sicherung

1. Das Eigentum an den gelieferten Produkten behält sich die DWT bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Bis dahin hat der Kunde die Eigentumsvorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die DWT zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige bei dem Kunden vorliegenden Haftungsrisiken ausreichend zu versichern. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit an die DWT ab. Die DWT nimmt die Abtretung an.

2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Kunde tritt die ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer schon jetzt sicherungshalber an die DWT ab. Der Kunde haftet grundsätzlich neben seinem Abnehmer in voller Höhe bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.

3. Werden unsere Produkte vom Kunden zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des von uns in Rechnung gestellten Wertes unserer Produkte. Werden von uns gelieferte Produkte vom Kunden mit anderen Waren verbunden, vermischt oder verarbeitet, so gilt als vereinbart, dass wir anteiliges Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der neuen einheitlichen Sache erwerben. Der Kunde ist in einem solchen Fall verpflichtet, die Produkte für uns unentgeltlich bis zum Erlöschen des Miteigentums zu verwahren.

4. Der Kunde kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf die Außenstände für sich einziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder der Verarbeitung der Produkte und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Wahlweise sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde hat uns in diesem Fall auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die wir zur Einziehung benötigen. Ferner können wir nach Mahnung von dem Kunden Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Produkte verlangen. Für diesen Fall gestattet uns der Kunde hiermit unwiderruflich die Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zeitpunkt ungehindert zu betreten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.

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§ 8 Entsorgungspflicht

1. Der Kunde hat die gelieferten Produkte nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Der Kunde stellt die DWT von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG und allen damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

2. Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferten Produkte weitergibt, vertraglich zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt der Kunde dies, bleibt er verpflichtet, nach den gesetzlichen Vorschriften die Produkte der DWT ordnungsgemäß zu entsorgen.

3. Die Ansprüche der DWT gemäß § 8 Abs. 1 bis 3 dieser AGB verjähren nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach der endgültigen Beendigung der Benutzung der Produkte. Die 2-jährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Eingang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden über die Nutzungsbeendigung bei der DWT.

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§ 9 Datenschutz

Der Kunde ist über Art, Umgang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Durchführung von Bestellungen und Kundenbetreuung erforderlichen personenbezogenen Daten durch die DWT ausführlich in der Datenschutzinformation unterrichtet worden. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten mit Einbeziehung der AGB ausdrücklich zu.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der DWT unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) mit Ausnahme der Kollisionsnormen des Deutschen Internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens. Für Klagen der DWT gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.

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§ 11 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zusätzliche Regelung zu treffen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

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